Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb anderer Unternehmen bzw. die
Übernahme und Veräußerung von
Beteiligungen sowie die Beratung dieser und
anderer Unternehmen bei der Organisation
bzw. Durchführung hiervon.
Dieses inkludiert auch die Übernahme von
Beirats- und Aufsichtsratsmandaten.
Die Durchführung von digitalen genehmigungsfreien Dienstleistungen aller Art, insbesondere die Entwicklung und der Betrieb von Medienangeboten.