Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Er ist befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung, Errichtung und der Vertrieb von schlüsselfertigen Bauten,
Um- und Ausbau sowie die Erbringung von Teilleistungen des Baugewerbes,
wie Rohbauten, Fundamente, Putzarbeiten und ähnliches,
ferner der Handel mit Baustoffen, Holz- und Bauelementen
und die Auftragsvergabe an Subunternehmen
sowie die Übernahme der Geschäftsführung bei anderen Unternehmen
und der Handel mit Baustoffen aller Art, sofern dieser nicht einer staatlichen Genehmigung bedarf.