Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Produktion gartenbaulicher Erzeugnisse im Freiland, unter Glas oder Plastik
sowie Standortentwicklung von Projekten des Gartenbaus und dessen vor- und nachgelagerten Bereichen,
der Erwerb und das Halten von Beteiligungen,
auch als persönlich haftende Gesellschafterin,
sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte.