Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Architekten- und Ingenieurleistungen sowie die Errichtung und der Verkauf von Gebäuden auf eigenen Grundstücken sowie der Handel mit Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten, jedoch ohne selbst handwerkliche Leistungen zu erbringen.