Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Organisation und Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes für den Landkreis Teltow-Fläming nach der Maßgabe des Gesetzes über den Rettungsdienst im Land Brandenburg (BbgRettG) in der jeweils aktuellen Fassung, der Verordnung über den Landesrettungsdienstplan des Landes Brandenburg (LRDPV) in der jeweils aktuellen Fassung und des Rettungsdienstbereichsplanes des Landkreises Teltow-Fläming in der aktuellen Fassung. Das Unternehmen ist unter Maßgabe eines kostendeckenden Geschäftsbetriebes ausschließlich auf den öffentlichen Zweck gemäß dem BbgRettG ausgerichtet.