Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines Getränkegroß- und Einzelhandels sowie der Betrieb gastronomischer Betriebe aller Art. Erstellung von Wohn- und Geschäftsbauten als Generalunternehmer unter Ausschluss von § 34 c GewO, Vermietung und Verpachtung eigener Immobilien, Kauf- und Verkauf von Immobilien aller Art, Verwaltung von Immobilien aller Art, Beteiligungen aller Art.