Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Der Handel mit und der Vertrieb von Erdgas und Strom sowie alle damit verbundenen Geschäfte und Dienstleistungen. Ausgeschlossen sind nach dem Gesetz über das Kreditwesen genehmigungspflichtige Geschäfte. Die Gesellschaft kann Holdingstätigkeiten ausüben und konzernleitende und geschäftsfeldübergreifende Aufgaben für ihre im Geschäftsbereich der Gesellschaft oder in ähnlichen Geschätsbereichen tätigen Beteiliungsunternehmen übernehmen.