Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Produktion von Medien
aller Art.
Dabei ist das Ziel, insbesondere komplexe wissenschaftliche Sachverhalte in ihrer Komplexität mit Hilfe von medialen Möglichkeiten, z. B. durch den Einsatz von Animationen, so zu reduzieren, dass der Inhalt auch für interessierte Laien oder fachfremde Wissenschaftler und Kunden verständlich wird.
Die Gesellschaft ist darüber hinaus tätig in der Forschung und Entwicklung zu Aufgabenstellungen der Wissenschaftskommunikation und der Entwicklung innovativer Lehr- und Lernformen und entsprechender Medienformate und Medientechnologien.
Die Gesellschaft darf Coaching, Beratung und Weiterbildungsmaßnahmen durchführen, ebenso Veranstaltungen, wie Workshops.
Auch der Handel mit Film- und Verwertungsrechten aller Art an audio-visuellen Inhalten ist Gegenstand des Unternehmens.
Die Gesellschaft wird auch Produkte und Formate entwickeln und produzieren, mit Hilfe derer komplexe Sachverhalte unterhaltsam und spielerisch einer breiten Öffentlichkeit vermittelt werden können.
Hierzu können zum Beispiel Games, Doku-Soaps oder auch Apps gehören.