Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Abschluss von Verträgen über Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte,
gewerbliche Räume sowie
die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben in eigenem Namen für eigene Rechnung;
die Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer in fremdem Namen für eigene und fremde Rechnung.