Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Vermietung von Immobilien/Ferienwohnungen,
der Betrieb von Hotels und Beherbergungsbetrieben sowie
die Geschäftsführung im Auftrag Dritter,
insbesondere das Management von Immobilien- und Hotelgesellschaften und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
Tätigkeiten, die der Genehmigung gemäß
§ 34 c Gewerbeordnung bedürfen, sind nicht Unternehmensgegenstand.