Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und Bewirtschaftung von Immobilien und von Vermögen;
Verwaltung eigenen Vermögens;
der Erwerb, die Bewirtschaftung und die Verwertung dinglicher Rechte;
die Lagerung, die Verwahrung und das Betreiben von Logistik;
Unternehmensberatung.