Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines Rettungsdienstes im Sinne und gemäß den Anforderungen des Gesetzes über den Rettungsdienst im Land Brandenburg (BbgRettG) in der jeweils gültigen Fassung.
Die Gesellschaft ist hierfür zur Errichtung und zum Betrieb der erforderlichen Anlagen und Einrichtungen sowie
zur Zurverfügungstellung des notwendigen, hinreichend qualifizierten Personals verpflichtet.
Die Gesellschaft ist zur Aus- und Weiterbildung von Fachpersonal befugt.