Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist in erster Linie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen bei Handelsgesellschaften, insbesondere solchen, die unmittelbar oder mittelbar den in nachstehend Abs. (2) bezeichneten Unternehmensgegenstand verfolgen.
Zum Unternehmensgegenstand gehört auch die Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere solchen, die in der vorgenannten Weise tätig sind.
Gegenstand des Unternehmens ist auch die Herstellung, der Vertrieb sowie der Handel mit elektrotechnischen Artikeln und Erzeugnissen der Metall- und Kunststoffindustrie sowie die Elektroinstallation.