Ist nur ein Director bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Directors bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Directors gemeinsam vertreten.
als Vertreter der Zweigniederlassung mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Gegenstand
Software-Entwicklung und Beratung auf diesem Gebiet;
Entwicklung der Webseiten mit Administratorfunktion;
Großhandel, insbesondere mit Elektrohaushaltgeräten, Radio- und Fernsehgeräten, Parfüm- und kosmetischen Waren, Industriekonsumgütern, anderen Zwischenerzeugnissen, Büromaschinen und -ausrüstung;
Einzelhandel in nicht spezialisierten Geschäften, mit pharmazeutischen und medizinischen Waren, kosmetischen und Parfümwaren,
sonstiger Einzelhandel in Fachgeschäften;
Tätigkeiten der Reisebüros;
Vorbereitung auf den An- und Verkauf eigener Immobilien;
Vermietung von eigenen Immobilien;
Schaffung und Nutzung von Datenbanken und Informationsressourcen;
Groß- und Einzelhandel per Internet;
sonstige Tätigkeit die mit der Nutzung der Rechentechnik und Informationstechnologien verbunden ist.