Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, die Herstellung, der Vertrieb, die Wartung und die Reparatur medizinischer Geräte und sonstiger Medizinprodukte (zusammen auch "Medizinprodukte"), insbesondere:
die Entwicklung und Produktion von Medizinprodukten;
der Handel mit Medizinprodukten und der zugehörigen Waren im In- und Ausland;
der Einbau, die Instandhaltung, Wartung und Reparatur von Medizinprodukten
sowie von zugehörigen Waren;
die Erbringung damit zusammenhängender
Beratungs- und Dienstleistungen sowie
die Vermittlung derartiger Geschäfte; und
die Anmeldung sowie das Halten sämtlicher gewerblicher Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster, Musterschutzrechte, Marken) einschließlich ihrer Lizenzierung.