Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie
die Beteiligung an internationalen und nationalen Beteiligungsgesellschaften;
nicht genehmigungspflichtige Unternehmensberatung sowie
das Eingehen und Halten von Unternehmensbeteiligungen;
internationale und nationale Daten-Akquise für Bewertungen an Beteiligungen;
nationale und internationale Bewertungsberatung für Beteiligungen;
Beratungsleistungen für Beteiligungen im niedergelassenen Segment in Deutschland.