Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Finanzdienstleistungen gemäß §§ 34 c, d der Gewerbeordnung sowie die Erbringung von damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.
Der Gegenstand des Unternehmes umfasst nicht das Betreiben von Bankgeschäften und Finanzportfolioverwaltung.
Der Unternehmensgegenstand umfasst insbesondere nicht die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere (Depotgeschäft) i.S. des Kreditwesengesetzes (KWG),
die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweis (Anlagevermittlung) i.S. des KWG,
die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten in fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung i. S. des KWG) sowie
die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumente angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung i. S. des KWG).