Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Durchführung von Finanzplanung einschließlich der laufenden betriebswirtschaftlichen Begleitung von Unternehmen und Einzelpersonen,
Wirtschaftsberatung und
Schulungen im Bereich der Finanzplanung,
Existenzgründung,
Qualitätsmanagement und damit verwandten Themen
sowie Geschäfte nach § 34 c der Gewerbeordnung.
Die Gesellschaft erbringt keine Leistungen nach dem Gesetz über das Kreditwesen.