Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Leistungen zur
Unternehmensberatung,
die Vermietung von Fahrzeugen,
der Handel und die Vermittlung von Rohstoffen-
und Rohstoffgeschäften,
der Handel mit und die Vermittlung von
Solaranlagen, Solaranlagenbestandteilen und
die Vermittlung von derartigen Geschäften sowie die Erbringung von Leistungen im Zusammenhang mit der Führung von Büchern. Weiterhin die Projektbetreuung,
die Projektentwicklung sowie
der Handel mit Baumaterial.
Davon ausgenommen sind genehmigungspflichtige Tätigkeiten, insbesondere solche, die einer Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz unterliegen.