Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Fertigung und Sonderanfertigung, Farbbeschichtungen und Reparaturen sowie Handel mit Brillen und optischen Erzeugnissen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen zu errichten, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und die Geschäftsführung bei anderen Unternehmen zu übernehmen.