Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- und Verkauf von Mineralölprodukten, aller Arten von Filtern, Batterien, Ölbindemitteln und Arbeitsschutzausrüstungen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmen jeder Art zu errichten, zu erwerben und zu veräußern. Sie ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und dort die persönliche Haftung, die Stellung eines Komplementärs und die Geschäftsführung zu übernehmen, Zweigniederlassungen zu errichten und alle Maßnahmen zu treffen, die dem Gegenstand des Unternehmens dienlich sein können.