Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte,
deren Veredlung, Vertrieb und Absatz,
die Tierhaltung,
die Fortwirtschaft,
der Garten-, Sportanlagen- und Landschaftsbau,
der Betrieb von Sport-, Freizeit- und
Erholungseinrichtungen auf dem Lande,
Dienstleistungen für Dritte und
Vermietung von Flächen,
der Einzelhandel mit Artikeln
des täglichen Bedarfs.