Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur. Zu diesem Zweck wird die Gesellschaft insbesondere das in Potsdam eingerichtete Museum FLUXUS+ als kulturelle Einrichtung unterhalten und dort durch Ausstellungen und kulturelle Veranstaltungen breiten Bevölkerungsschichten, insbesondere auch Kindern und Jugendlichen, Kunst und Kultur nahebringen. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf der Präsentation künstlerischer Entwicklungen und Ergebnisse der FLUXUS-Bewegung.
Die Gesellschaft darf unentgeltlich neben dem o.g. Zweck als treuhänderische Stiftungsträgerin ihr übertragenes Stiftungsvermögen für eine nicht rechtsfähige Stiftung verwalten, deren Zweck Mittelbeschaffung für die Gesellschaft ist.