Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Versicherungen gem. § 34 d der GewO,
Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft und
von ausländischen Investmentanteilen sowie
die Vermittlung des Abschlusses oder Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstückgleiche Rechte, gewerblich Räume, Wohnräume oder Darlehen,
Vermittlung von Bausparen,
Vermittlung von Girokonten und Tagesgeldkonten an Deutsche Kreditinstitute.