Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die qualitätsgerechte Versorgung unheilbar kranker Menschen in der letzten Phase ihres Lebens in häuslicher Umgebung zu sichern,
ihre Lebensqualität zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer häuslichen Umgebung zu ermöglichen.
Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Aufbau eines ambulanten Palliativstützpunktes,
durch Aufbau eines Netzwerkes zur ambulanten Palliativpflege in den Regionen des Landkreises Teltow-Fläming und darüber hinaus.