Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die wirtschaftliche und planerische Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauträger in eigenem Namen für fremde Rechnung, in eigenem Namen für eigene Rechnung, in fremdem Namen für eiegene Rechnung oder in fremdem Namen für fremde Rechnung, der Erwerb, die Vermietung und Veräußerung von Grundstücken, Gebäuden und Eigentumswohnungen, die Ausführung des Maurer- und Betonbauerhandwerks sowie die Verwaltung von Gebäuden und Wohnungen sowie alle hiermit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.