Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Produktion durch Subunternehmer von - Medizinprodukten und Pharmaka, - Hard- und Software, sowie Vertrieb derselben, jedoch mit Ausnahme genehmigungspflichtiger Arzneimittel; Beratung medizinisch/ärztlicher Einrichtungen; Verwaltung und Organisation von Praxiskliniken, OP-Zentren und medizinischen Einrichtungen,
Tätigkeiten gemäß
§ 34 c GewO sind ausgeschlossen;
Betreiben von Privatkrankenanstalten gem.
§ 30 Abs. 1 GewO.