Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb von Beteiligungen an
in- und ausländischen Unternehmen und
das Halten und Vermieten von Rechten,
Warenkennzeichen, Lizenzen, Patenten,
Software, Datenbanken und Internetdomains,
jeweils im eigenen Namen,
auf eigene Rechnung und nicht als
Dienstleistung für Dritte,
der Handel mit IT-Produkten sowie
die eigene Vermögensverwaltung.