Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung in Fragen der Unternehmensführung, der Unternehmenssteuerung, der Unternehmensfinanzierung und die Umsetzung aller damit verbundenen Maßnahmen sowie die Entwicklung und die Vermarktung von Abrechnungs- und Auswertungssystemen für die Unternehmenssteuerung.