Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- die ambulante und häusliche Krankenpflege,
- der Erwerb, Vermietung und Verwaltung von Immobilien,
- Unterstützung von Existenzgründungen und
- Beteiligung an Firmengründungen,
- Durchführung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen.
- Die Gesellschaft ist berechtigt, Geschäfte jeder Art durchzuführen, die dem oben genannten Geschäftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen oder diesen ergänzen und nicht der Genehmigung gemäß § 34 c GewO bedürfen.
- das Betreiben von ambulanten, stationären und teilstationären Tagespflegeeinrichtungen, das Betreiben von Pflegeheimen und betreuten Wohnungseinrichtungen sowie der Krankentransport.