Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind zwei Geschäftsführer bestellt, vertritt jeder dieser Geschäftsführer die Gesellschaft allein.
Sind mehr als zwei Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Untemehmensberatung,
Arbeitsvermittlung,
Existenzgründung,
Büroservice, Buchführungsservice sowie
Lohn- und Gehaltsabrechnung,
Vermittlung von
Geschäftskontakten zwischen in- und ausländischen Firmen des produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungssektors und die Erbringung damit im Zusammenhang stehender Leistungen sowie
die Vermittlung des Abschlusses und Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen.