Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Grundstücks- und Hausverwaltung;
Vertrieb ausgewählter in- und ausländischer Kapitalanlagen;
Nachweis und Vertrieb von Immobilien und Finanzierungen;
der Erwerb von Grundstücken und Gesellschaften oder Anteilen an Gesellschaften, die dem Zweck des Unternehmens dienen;
Bauplanung und Baubetreuung entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure,
sowie die wirtschaftliche Betreuung von Bauvorhaben.
Erlaubnispflichtige Geschäfte werden nur dann betrieben, wenn die dazu erforderliche Genehmigung der Gesellschaft vorliegt.