Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Immobiliengeschäfte aller Art, insbesondere der Erwerb, die Vermittlung, die Entwicklung, die Bebauung und Nutzung von Grundstücken einschließlich deren Bewirtschaftung, Verwaltung, Modernisierung und Instandsetzung von Altbauten sowie alle in diesem Zusammenhang stehenden Tätigkeiten einschließlich Baubetreuung und -trägerschaft.
Die Gesellschaft wird tätig in Form von Baumodellen, wie der Bauträgerschaft, -betreuung, der Generalübernehmerschaft, der Treuhändertätigkeit für Bauherrengemeinschaften.