Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Projektentwicklung, Projektüberwachung, Projektdurchführung und Projektauswertungen sowie Marketing und Vertrieb von Dienstleistungen und Waren zur Oberflächenveredelung und Marketing,
Verwaltung und Vermietung von Immobilien sowie
die Vornahme aller sonstigen hiermit zusammenhängenden Geschäfte