Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Ausführung von Tiefbau- und Straßenbauarbeiten und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu übernehmen, solche zu vertreten und sich an solchen Unternehmen, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin zu beteiligen.