Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten,
die Produktion von Agrarprodukten, insbesondere der Marktfruchtanbau,
der Handel mit Agrarprodukten,
die Erbringung landwirtschaftlicher Dienstleistungen sowie sämtliche damit zusammenhängende und den Gesellschaftszweck fördernder Geschäfte.