Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Wirtschaftsberatung;
Vermittlung, Betreuung und Verwaltung von Geschäften, soweit nicht erlaubnispflichtig und nicht genehmigungsbedürtftig;
Handel mit Waren aller Art, soweit nicht erlaubnispflichtig und nicht genehmigungsbedürftig; Marketing- und Managementservice;
Betreiben einer Detektei zwecks Ermittlung und Recherchen im wirtschaftlichen und privaten Bereich, Einkommens- und Vermögensermittlung, Schuldnerüberprüfung zur Forderungssicherung, Suchdienste, Observationen, unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten gem. § 34 a GewO; Handel mit Bauelementen, Baustoffen und Maschinen sowie die Ausführung von Montagearbeiten von vorgefertigten Bauelementen.