Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Betrieb eines Ärztezentrums als Dienstleistungsunternehmen. Unter anderem gehören dazu: die Anmietung geigneter Flächen, die Organisation der Betreuung angeschlossener Praxen und ärztlicher Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) und der von ihnen gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen sowie die Bereitstellung und Unterhaltung ausgewählter medizinischer Geräte, die Einstellung gemeinschaftlich genutzten Personals und die Beschaffung von Material und Medizinprodukten. Ärztliche Leistungen werden nicht erbracht.