Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Verwaltung von eigenen Grundstücken sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte einschließlich der Vermittlung unter Ausschluss von anderen Geschäften nach § 34 c GewO, sowie Dienstleistungen aller Art rund um das Gebäude (Gebäudemanagement), wie Hauswartung und Reinigung, Grünpflege, Winterdienst unter Ausschluss der Vorbehaltungsaufgaben der in der Handwerksrolle verzeichneten Berufe.