Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer sind für Geschäfte mit Gesellschaften, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Gesellschaft ist, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Elektroinstallation (inkl. Hausbus, Anlagen und
Energieeinspeisung),
Sanitär-, Heizungs- und Klimaanlageninstallation;
- Technologische Unternehmensberatung,
Datenverarbeitung mittels Kl,
Entwicklung und Vertrieb von
Automatisierungslösungen für Handwerk und Industrie,
Einzelhandel mit Installations-, Elektro- und Software-Produkten