Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herstellung, Einrichtung und Ausstattung von Teich- und Filteranlagen, Schwimmbädern, Wintergärten, Gartenanlagen und Solaranlagen.
Die Herstellung von Elektroinstallationen. Die Beschichtung und Abdichtung von Terrassen- und Teichanlagen unter Verwendung glasfaserverstärkter Kunststoffe und Folien. Der Handel mit lebenden Tieren und Pflanzen, soweit diese nicht dem Artenschutz unterfallen, nicht verschreibungs-
pflichtige oder apothekenpflichtige Medikamente, Natursteinen, Whirlpoolanlagen sowie der Handel mit Zubehör für Teichanlagen, Fischzucht, Schwimmbäder, Saunen und Sanitäranlagen.