Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung von sozialen Hilfen und sozialen Beratungsangeboten, Bildung und Erziehung, Jugendhilfe und Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch Projekte der Betreuung, Verselbständigung, durch die Entwicklung und Durchführung von Strukturierungs-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekten, durch sozialpädagogische Begleitung, durch Unterstützung bei der Beschaffung von Wohnraum und Vermittlung von Arbeitsplätzen sowie der Organisationsberatung anderer gemeinnütziger Träger. Die Gesellschaft kann alle Maßnahmen ergreifen, die dem in Absatz 2 genannten Zweck dienlich sind. Zur Verfolgung dieses Zweckes kann die Gesellschaft eigene Einrichtungen betreiben, in Kooperation eintreten, sich an anderen Rechtsträgern beteiligen oder deren Geschäfte besorgen.