Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Versicherungen aller Art und von Bausparverträgen sowie die Vermittlung von Finanzierungen und Kapitalanlagen zwischen Kunden und zugelassenen Kreditinstituten bzw. Versicherungsunternehmen. Darüber hinaus darf sich die Gesellschaft mit der Vermittlung des An- und Verkaufs von Immobilien aller Art befassen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Rahmen des Kreditwesengesetzes sowie Rechtsberatung sind ausgeschlossen.