Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf sowie die Entwicklung und Verwaltung von eigenen Grundstücken und Maklertätigkeiten gemäß § 34c Abs. 1 Nr. 1 GewO.
Weiterer Unternehmensgegenstand ist der Abschluss von Verträgen über (§ 34c Abs. a Satz 1 Nr. 2 GewO) Darlehen, mit Ausnahme von
Verträgen im Sinne des § 34i Abs. 1 Satz 1 GewO, zu vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachzuweisen,
Bauvorhaben (§ 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 a) GewO) als Bauherr im eigenen Namen für eigene und fremde Rechnung vorzubereiten oder
durchzuführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um
Erwerbs- und Nutzungsrechte zu verwenden und b) als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorzubereiten oder durchzuführen sowie das Verwalten gemäß § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO.