Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, der Verkauf und
die Vermittlung von Immobilien jeglicher Art
sowie die Erstellung von Gebäuden auf eigene
und fremde Rechnung;
die Entwicklung & Projektierung von Immobilien
sowie Planung, Koordinierung und
Ausführung von Bauleistungen
und die Durchführung von
Bauträger- und
Baubetreuungsmaßnahmen;
Vermietung & Verwaltung von eigenen und fremden Grundstücken und Immobilien
sowie Servicedienstleistungen (Facility-Management/ Hausmeisterservice) rund um das Gebäude
sowie das Erbringen von Management-, Consulting- und Marketingdienstleistungen jeglicher Art im Immobilienbereich.
Gegenstand ist ferner die Übernahme der persönlichen Haftung bei Handelsgesellschaften im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung Dritter.