Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung, Vermittlung und der Erwerb/die Veräußerung von Immobilien im In- und Ausland für fremde und eigene Rechnung unter Einschluß der dem Genehmigungserfordernis des § 34 c GewO unterfallenden Tätigkeiten; ferner die technische Betreuung verwalteter Objekte - Haustechnik - im Sinne hauswartlicher Tätigkeiten, die Beratung hinsichtlich derartiger Tätigkeiten sowie sonstige Tätigkeiten, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck direkt oder indirekt zu fördern.