Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung Gastronomischer Betriebe und Hotels hinsichtlich konzeptioneller und wirtschaftlicher Fragen; die Bewirtschaftung von Gastronomischen Betrieben und Hotels sowie die Vermietung und Verpachtung/ Unterverpachtung von Gastronomischen Betrieben und Hotels.