Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Gesellschaft erbringt Dienstleistungen im Rahmen der Kreislaufwirtschaft und Abfallentsorgung. Sie übernimmt z.B. Aufgaben im Rahmen der Verpackungsentsorgung und der Nachsorge bzw. Nachfolgenutzung von Deponien. Die Gesellschaft darf unter Berücksichtigung der gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg auch sonstige mit der Kreislaufwirtschaft und Abfallentsorgung in Verbindung stehende Geschäfte von untergeordneter Bedeutung (Nebenleistungen) betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck unmittelbar dienlich sind.