Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Organisation und Durchführung von Kirmessen, Volksfest-, Jahr- und Weihnachtsmarktveranstaltungen und ähnlicher Veranstaltungen mit Beteiligung von Schaustellern im Sinne des Bundestagsbeschlusses vom 07. Dezember 2000, Bundestagsdrucksache 14/3786 in der Fassung der Beschlussempfehlung 14/4836. Die gesellschaft kann weitere zur Zweckerfüllung notwendige Geschäfte tätigen.