Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Fliesenverlegearbeiten, der Verkauf und Handel von Fliesenkeramik, Produkten aus Kunst- und Naturstein, Bauchemie und Sanitärprodukten und zur Fliesenverlegung sonstiger zugehöriger Werkzeuge sowie die Altbausanierung, der Trockenbau, der Bautenschutz und der Baustoffhandel. Der Vertrieb von selbst kreierten Produkten, die Verwendung von Schutzrechten und Lizenzen und die Beratung auf den vorgenannten Gebieten.